Bootcamp - Test

Sachkundenachweis für große Hunde 20/40 und für Hunde bestimmter Rassen

Gemäß § 11 Abs. 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet die Sachkunde nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkunde ist insbesondere auch von Haltern gefährlicher Hunde und von Hunden “bestimmter Rassen” gemäß § 4 Abs. 1 und 10 Abs. 1 LHundG zu erbringen.

Informationen

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Gemäß § 11 Abs. 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkunde ist insbesondere auch von Haltern gefährlicher Hunde und von Hunden “bestimmter Rassen” gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 Abs. 1 LHundG zu erbringen.

Welche Sachkunde kann ich bei euch ablegen?

Bei uns kanst du folgende Sachkunde nachweisen:

– Sachkundenachweise für große Hunde (20/40)

– Sachkundenachweise für Hunde bestimmter Rassen

Der Nachweis der Sachkunde bei § 3 „gefährlichen Hunden“  darf nur durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes  ausgestellt werden. Bitte wende dich in diesem Fall an die für dich zuständige Veterinärbehörde.

Termin

Gemeinsam finden wir den passenden Termin für dich. Prüfungstermine können wir auch kurzfristig vergeben.

Prüfung

Für den Sachkundenachweis in NRW für große Hunde §11LHundG NRW & bestimmte Rassen §10LHundG NRW ist eine Prüfung vor einem Tierarzt oder anerkannten Sachverständigen erforderlich. Dazu werden Dir in der Prüfung 30 zufällig ausgewählte Multiple Choice Fragen aus den Fragebögen zur Verfügung gestellt, die du beantworten musst. Es gibt insgesamt 64 Fragebögen, die dran kommen können. Zum Bestehen der Sachkundeprüfung für große Hunde (20/40) oder Hunde bestimmter Rassen in NRW müssen mindestens 2/3 der max. erreichbaren Punkte (20 von 30) erzielt werden. D.h. mit mind. 20 richtig beantworteten Fragen hast du deine Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert.

Wie oft kann ich die Prüfung machen?

Solltest Du den Test nicht bestehen, kann die Prüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholt werden. Erst nach einem zweiten mal nicht bestehen, sind wir gemäß § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW dazu verpflichtet, dies dem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen. Durch das Lernpaket kannst du dich allerdings optimal auf die Prüfung vorbereiten. Es besteht also kein Grund sich im Vorfeld bereits verrückt zu machen. 

Was kostet die Prüfung?

Für die Prüfung berechnen wir einmalig 50,00€

Das Vorbereitungspaket mit allen Fragen und Lösungen kannst du optional erwerben und wird einmalig mit 15,00€ berechnet.

Bescheinigung / Zertifikat

Als anerkannte Sachverständigenstelle sind bei uns abgelegte Prüfungen in ganz NRW gültig. Nach bestehen der Prüfung erhälst du in der Regel am gleichen Tag dein Zertifikat zur vorlage bei der Behörde per E-Mail. In ausnahmefällen, kann es auch mal am darauffolgenden Tag sein.

Buche jetzt Dein Termin

Du kannst uns gern auch eine WhatsApp mit einem Terminwunsch schreiben. Gerne Prüfen wir für dich ob dies möglich ist.